Einstellung von Ermittlungen nach sexualisierter Gewalt an Frauen kein Einzelfall!

Frau mit Behinderungen zieht vor den Landesverfassungsgerichtshof Berlin. Frauen- und Behindertenrechtsorganisationen begleiten sie dabei.

Frauen mit Behinderungen sind zwei bis dreimal häufiger von sexueller Gewalt betroffen als der Bevölkerungsdurchschnitt. Gleichzeitig werden Ermittlungsverfahren überdurchschnittlich häufig eingestellt. Das liegt unter anderem daran, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Psycholog*innen fachliche Standards missachten und die Aussagen der betroffenen Frauen deshalb nicht angemessen gewürdigt werden.“

Die Pressemitteilung unseres Bundesverbands bff: Frauen gegen Gewalt finden Sie unter folgendem Link und darf gerne weiterverbreitet werden.

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Sexualisierte Gewalt

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(Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)

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