Die Zahlen der Menschenrechtsverletzungen sind drastisch. Tag für Tag werden Frauen und Mädchen Opfer schwerster körperlicher und sexualisierter Gewalt.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) benennt sexualisierte und häusliche Gewalt gegen Frauen als Problem der öffentlichen Gesundheit. Bereits 1994 wurde die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in die Liste ihrer Handlungsprioritäten aufgenommen.
Laut einer Studie der Europäischen Grundrechteagentur (FRA) aus dem Jahr 2014 hat jede 3. Frau in Europa über 15 Jahren sexuelle und/oder körperliche Gewalt erlebt.
Die erste repräsentative Studie in Deutschland* aus dem Jahr 2004 bestätigt bisherige Forschungen:
Bezogen auf die weibliche Bevölkerung von Hamburg bedeutet das:
Aus der Hamburger Polizeistatistik 2014:
(Anzeigen wegen Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs sind im Folgenden nicht berücksichtigt!)
Im Jahr 2014 wurden in Hamburg 218 Anzeigen gemäß §177 StGB (Vergewaltigung / Sexuelle Nötigung) erstattet.
Die Dunkelziffer, d.h. die Zahl der Taten, die nicht durch eine Anzeige bekannt werden, ist laut Forschungen rund 5 – 15-mal höher.
Demnach ist von rund 1.090 – 3.270 Sexualstraftaten gem. §177 StGB allein im Jahr 2014 in Hamburg auszugehen.
D.h. im Jahr 2014 fanden demnach jeden Tag bis zu 9 schwere sexuelle Übergriffe – Vergewaltigungen, Vergewaltigungsversuche, sexuelle Nötigungen – in Hamburg statt.
Eine im Mai 2009 veröffentlichte Studie**, die die Strafverfolgung von Vergewaltigung in Europa vergleicht, zeigt:
Für Hamburg gibt es keine veröffentlichten Daten über die Anzahl eröffneter Hauptverfahren und eingestellter Verfahren, über Verurteilungen und Freisprüche sowie über die Höhe der Strafen. Ausgehend von der Durchschnittsquote von 13% Verurteilungen aller polizeilich ermittelten Verdächtigen bedeutet es:
Zu den im Jahr 2014 in Hamburg aufgeklärten Fällen von Vergewaltigung und sexueller Nötigung gem. §177 StGB wurden 156 Tatverdächtige polizeilich ermittelt.
87% dieser Verdächtigen – das bedeutet 135 von diesen 156 Tatverdächtigen – brauchen statistisch gesehen keinerlei strafrechtliche Zwangsmaßnahmen zu fürchten. Lediglich 13%, also 20 Tatverdächtige werden verurteilt. Über die Höhe des Strafmasses liegen keine Werte vor.
Sexualisierte Gewalttaten sind für die betroffenen Frauen und Mädchen in der Regel folgenschwer. Die Auswirkungen sexualisierter Gewalt sind meist langfristig zu spüren. Sie umfassen häufig mehrere Bereiche der hier grob skizzierten Folgen
Aus der Statistik der Hamburger Beratungsstelle Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen:
* Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ von 2004
** Kelly/ Seith/ Lovett: „Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? – Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern“, London Metropolitan University, 2009