Aktion zum 8. März: Bessere Finanzierung von Beratungsstellen

Warum Gewaltschutz uns alle angeht

In Artikel 3 unseres Grundgesetztes steht, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen ist – dazu gehört natürlich die Abschaffung geschlechtsspezifischer Gewalt. 2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen ratifiziert und sich damit auch international verpflichtet, gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorzugehen.

Etwa jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens sexuelle und/oder körperliche Gewalt. Das heißt im Umkehrschluss: Nicht jede Frau ist betroffen, aber Jede*r hat mit Frauen zu tun, die geschlechtsspezifische Gewalt erleben oder erlebt haben. Die Auswirkungen dieser Gewalt tragen wir alle.

Fachberatungsstellen – der Schlüssel zum Hilfesystem

Ambulante Fachberatungsstellen bieten schnelle, unbürokratische und niedrigschwellige Hilfe für Betroffene und Unterstützer*innen an.

(Quelle: bff)

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe) zur aktuellen finanziellen und personellen Situation von Fachberatungsstellen, die sich für Betroffene von (sexualisierter) Gewalt einsetzen.

Frauen NOTRUF

040-255566

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Sexualisierte Gewalt

Die Würde des Menschen ist unantastbar.
(Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)

Öffentlichkeitsarbeit

Neben der Beratungsarbeit gehört die Öffentlichkeitsarbeit zum Konzept des NOTRUFs für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V..

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