Die Psychosoziale Prozessbegleitung, kurz PSPB, ist eine Unterstützungsform für Betroffene von Gewalt- und Sexualverbrechen im Strafverfahren. Sie umfasst qualifizierte und professionelle Betreuung und Unterstützung vor, während und nach dem Strafverfahren. Sie ist keine rechtliche Vertretung und ersetzt diese auch nicht.
Seit dem 1. Januar 2017 haben besonders belastete Zeug*innen Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung. Das Recht auf Psychosoziale Prozessbegleitung ergibt sich dabei aus dem Opferschutzreformgesetz und der sogenannten Istanbul-Konvention. (1)
Psychosoziale Prozessbegleiter*innen haben eine interdisziplinäre Weiterbildung absolviert, die Ihnen eine qualifizierte und professionelle Unterstützung ermöglicht.
Weil die Prozessbegleiterin nicht dazu da ist, das Tatgeschehen aufzuklären, sondern ausschließlich, um Sie als belastete Zeug*in zu begleiten, darf sie nicht mit Ihnen über die Tat sprechen. Das Ziel der Begleitung ist, Ihre individuelle Belastung durch den Strafprozess so gering wie möglich zu halten.
Eine Psychosoziale Prozessbegleitung ist dafür da, Sie vor, während und auch nach einem Gerichtsverfahren zu informieren und zu unterstützen. Von ihr bekommen Sie z.B. Informationen darüber, wie ein Strafprozess abläuft und welche Akteur*innen dabei welche Rolle und Aufgaben haben. Auch zur polizeilichen Aussage und anderen Terminen das Strafverfahren betreffend kann eine Prozessbegleiter*in Ihnen Informationen vermitteln und Sie ggf. dorthin begleiten. Am Tag Ihrer Aussage kann sie Sie ins Gericht begleiten und, während Sie als Zeug*in vor Gericht vernommen werden, an Ihrer Seite sitzen.
Auch Mitarbeiterinnen des FRAUEN NOTRUF Hamburg sind zur Psychosozialen Prozessbegleiterin fortgebildet und an Hamburger Gerichten zugelassen.
Seit dem 01.01.2017 gibt es einen Rechtsanspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung für besonders schutzbedürftige und minderjährige Zeug*innen. Erwachsene besonders verletzte Zeug*innen können bei Gericht einen formlosen Antrag stellen. Die PSPB ist für Zeug*innen kostenfrei, wenn sie beigeordnet wird. Sprechen Sie gerne die Mitarbeiterinnen des FRAUEN NOTRUF Hamburg an, wenn Sie nähere Informationen zur Antragstellung oder zur PSPB allgemein erhalten möchten.
Wenn Sie sich tiefergehend mit dem Thema Psychosoziale Prozessbegleitung befassen möchten, finden Sie hier (2) Informationen vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz. Außerdem finden sie hier (3) weitere Informationen von unserem Bundesverband bff: Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe.
(1) https://rm.coe.int/1680462535
(2)https://www.bmj.de/DE/themen/praevention_opferhilfe/opferschutz_strafverfahren/psychosoziale_prozessbegleitung/psychosoziale_prozessbegleitung_node.html
(3) https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/psychosoziale-prozessbegleitung.html