K.O.-Tropfen

Was versteht man unter K.O.-Tropfen?

Der Begriff K.O.-Tropfen wird für unterschiedliche Substanzen verwendet. Gemeinsam ist den Stoffen, dass sie betäubende Wirkung haben und das Gedächtnis beeinträchtigen oder auch vollständig außer Kraft setzen.

Meistens wird unter K.O.-Tropfen die Substanz GHB – Gamma-Hydroxybuttersäure – oder auch deren Vorläufersubstanz GBL- Gammabutyrolaceton – verstanden. GBL wird im Körper eigenständig in GHB umgewandelt.  GHB oder GBL werden auch Liquid Ecstasy genannt, da diese Substanzen in geringen Dosen entspannend, enthemmend und sexuell stimulierend wirken. Sie werden daher als so genannte Partydroge auch aktiv eingenommen. Höher dosiert wirkt GHB betäubend, macht wehr- und willenlos und setzt das Erinnerungsvermögen außer Kraft. GHB unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz, Besitz und Handel sind verboten. GBL allerdings ist legal erhältlich und z.B. in Lösungsmitteln enthalten.

Auch andere Substanzen und Psychopharmaka wirken betäubend, schalten das Erinnerungsvermögen aus und werden als K.O.-Tropfen verabreicht. Viele Substanzen sind für kurze Zeit auf dem Drogenmarkt, werden immer wieder leicht in ihrer Zusammensetzung verändert.

Wie wirken K.O.-Tropfen?

GHB ist farblos und hat nur einen sehr leichten, salzigen, seifigen Eigengeschmack. Getränken beigemischt kann man K.O.-Tropfen nicht sehen, riechen oder schmecken. Je nach Substanz und Dosis setzt die Wirkung in der Regel 10 – 20 Minuten nach Verabreichung ein und kann bis zu einigen Stunden dauern.

Die Dosierung von Liquid Ecstasy und anderen betäubenden Substanzen ist unkalkulierbar und kann lebensgefährlich sein. Eine gleichzeitige Einnahme von Alkohol, anderen Drogen und/oder Medikamenten kann leicht zu einer Überdosierung führen. Diese kann einen tödlichen Atem- und Herzstillstand auslösen.

Anfangs, abhängig von der Dosierung, können nach einer Verabreichung Gefühle wie Entspannung, Wahrnehmungsintensivierung, Enthemmung, Euphorie ausgelöst werden. Danach setzen Schwindel, Schläfrigkeit, Bewegungsstörungen, Muskellähmung bis hin zur Bewusstlosigkeit ein. Betroffene berichten regelmäßig, dass sie zunächst bemerken, dass ihnen übel und schwindelig wird, so, als hätten sie zuviel Alkohol getrunken. Manche wirken zunächst überdreht und aufgekratzt. Für die Zeit ab der Einnahme löst GHB Erinnerungsstörungen aus. Das bedeutet, Betroffene können sich an nichts oder nur Weniges erinnern. Sie erwachen später an Orten, die sie nicht kennen oder von denen sie nicht wissen, wie sie dort hingekommen sind. Oder sie wachen zuhause auf, können sich aber nicht an den Heimweg erinnern. Die Vermutung, dass ihnen sexuelle Gewalt angetan wurde, kann z.B. dann entstehen, weil sie ausgezogen sind und/oder Schmerzen oder Verletzungen haben. Es kann auch sein, dass sie Bruchstücke des Gewalterlebnisses erinnern.

In der Folgezeit kann es sein, dass Teile von Erinnerungen, auch mehrere, zurückkommen, denn auch der traumatische Schock kann Erinnerungslücken auslösen. Ist die Drogen die Ursache der Amnesie, kann es sein, dass die Erinnerungen für immer wegbleiben. Auch Hypnose ist dann keine Technik sie wieder herzustellen.

Wie lange sind K.O.-Tropfen nachzuweisen?

GHB wird im Körper innerhalb weniger Stunden soweit abgebaut, dass es nicht mehr nachweisbar ist. Für einen medizinischen Nachweis ist zudem eine gezielte toxikologische Analyse von Blut oder Urin notwendig. Ein regelmäßiges Drogenscreening erfasst GHB nicht. Im Blut ist GHB ca. 6 – 8 Stunden nachweisbar, im Urin etwa 12 – 14 Stunden. Anhand von Haarproben sind verabreichte Stoffe unter Umständen länger nachzuweisen. Die speziellen Tests sind aber sehr aufwendig und teuer. Angesichts der Vielfalt der Substanzen muss außerdem feststehen, wonach gesucht werden soll. Ein Nachweis ist sonst nicht möglich.

Wie kann ich mich schützen?

Einen 100%igen Schutz gibt es leider nicht. Auch kann man das eigene Getränk nicht immer und überall sicher im Auge behalten. Dennoch ist es gut, vorsichtig zu sein. Im Zweifel sollte das Getränk stehen gelassen werden.

K.O.-Tropfen werden nicht ausschließlich auf Partys, in Diskotheken oder auf Großveranstaltungen eingesetzt. Auch auf privaten Feiern und im privaten Umfeld kommt es vor, dass sie gezielt verabreicht werden.

Aufklärung und Wissen können schützen.

Bestimmte Empfindungen und Körperreaktionen können auf K.O.-Tropfen hinweisen. Achten Sie daher vor allem auf folgende Erscheinungen:

  • Schwindelgefühle, ähnlich wie Kreislaufstörungen
  • Schweissausbrüche
  • ein irgendwie benebeltes Gefühl – „wie in Watte gepackt“
  • Wahrnehmungsschwierigkeiten
  • Gefühle der Willenlosigkeit
  • Einschränkung der Beweglichkeit bis hin zur Reglosigkeit

In der Folge der Verabreichung können außerdem auftreten:

  • Übelkeit
  • Erbrechen
  • Panik- und Angstgefühle
  • Konzentrationsstörungen
  • Blackouts und Erinnerungslücken

Wenn es keine andere Erklärung dafür gibt, – etwa hoher Alkohol- oder anderer Drogenkonsum –  können diese Symptome deutliche Hinweise auf K.O.-Tropfen sein.

Sollten Sie bei sich selbst diese oder ähnlich Symptome feststellen, wenden Sie sich hilfesuchend an vertrauenswürdige Personen, die Sie nach Hause oder zu einem Arzt/einer Ärztin bringen können. Sollten Sie bei einer anderen Person solche Symptome feststellen, kümmern Sie sich um sie. Aufgrund bestehender Lebensgefahr rufen Sie am besten eine*n Notärzt*in unter 112.

Wenn Sie eine verabreichte Substanz medizinisch nachweisen lassen wollen, müssen Sie schnell handeln. Hierzu können Sie sich an einen Arzt/eine Ärztin Ihres Vertrauens wenden. Oder Sie begeben sich zu der Rechtsmedizinischen Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalttaten im Universitätskrankenhaus Eppendorf, Tel.: 040  – 7410 52127.

Folgende Materialien können Sie bei uns erhalten und finden Sie hier auch zum Download:

Informationsflyer K.O. Tropfen

Taschenflyer K.O. Tropfen

Plakat K.O. Tropfen A2

Postkarte K.O. Tropfen

Weitere Informationen zum Thema finden Sie z.B. hier.

 

 

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